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Für mehr als 4.000 Stoffe wurden zum 30.11.2010 Registrierungen durchgeführt. Die 2. Registrierfrist läuft am 31.5.2013 ab. Eine große Zahl von Herstellern/ Importeuren muss jetzt mit der Vorbereitung der Registrierung beginnen. Die REACH-Verordnung schreibt dafür eine Joint Submission sowie die Kooperation in den SIEF (Substance Information Exchange Forum) mit dem Ziel der Datenteilung vor.
In dem Workshop werden beide Seiten – Dateninhaber und Datennachfrager – ihre gegensätzlichen Standpunkte darstellen und diskutieren. Dies dient dem Ziel, Kompromisse und Lösungswege aufzuzeigen, und die komplexe Thematik für neue Akteure im Registrierungsprozess – insbesondere auch KMUs – praxisnah aufzubereiten.
Die Anmeldeunterlagen und nähere Informationen über das Programm erhalten Sie hier.
21. November 2011: Symposium "REACH - Umsetzung im Arbeitsschutz"
Der BDI, der VCI und das BMAS veranstalteten am 10. November 2011 einen Workshop zum Thema "REACH - Umsetzung im Arbeitsschutz". Das Programm sowie die dazugehörigen Unterlagen wurden auf der Homepage des BMAS veröffentlicht.
1. Juni 2011: Beginn der Notifizierungspflicht nach Art. 7 (2), REACH-Verordnung
Hersteller/Importeure von Erzeugnissen sind ab dem 1. Juni 2011 verpflichtet, die ECHA über Stoffe der Kandidatenliste in ihren Erzeugnissen zu unterrichten, falls ein Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent vorhanden ist und dessen Menge insgesamt mehr als 1 t/a pro Hersteller/Importeur beträgt.
Eine BDI-Hilfestellung zum Thema ist unter folgendem Link zu finden:
24. Mai 2011: Der “ESCom Standard” ist jetzt auf der Cefic-Website verfügbar
Der “ESCom Standard” in der Version 1.1 (ESCom: Exposure Scenario Communication) ist jetzt zusammen mit einem Nutzer-Leitfaden und Standardsätzen für Expositionsszenarien auf der Cefic-Website verfügbar. ESComXML 1.1 ist ein XML-Austauschformat für die Übertragung von Expositionsszenarien zwischen IT-Systemen. Die Erstellung des Standards erfolgte unter Federführung der DUCC-Gruppe (Downstream Users of Chemicals Co-ordination Group) mit breiter europäischer Industriebeteiligung und unter Einbindung von Softwareanbietern. Der Download ist kostenfrei und erfordert eine Nutzer-Registrierung/Annahme einer Lizenzvereinbarung. Außerdem sind 800 generische Standardsätze für Expositionsszenarien verfügbar, die auf der Basis der EuPhrac-Methodik erstellt wurden und zusammen mit sektor-spezifischen Phrasen zur Erstellung und Weiterverarbeitung von Expositionsszenarien genutzt werden können.
Die ersten sechs besonders besorgniserregenden Stoffe aus der Kandidatenliste wurden in Anhang XIV der REACH-Verordnung (Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) aufgenommen und unterliegen damit dem Zulassungsregime. Stoffe, die in Anhang XIV aufgenommen wurden, dürfen nur in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn eine Zulassung für eine bestimmte Verwendung erteilt wurde. Es handelt sich um: 5-tert-Butyl-2,4,6-trinitro-m-xylol (Moschus-Xylol), 4,4’-Diaminodiphenylmethan (MDA), Hexabromcyclododecan (HBCDD), Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Benzylbutylphtalat (BBP) und Dibutylphthalat (DBP).
2. Dezember 2010: Europäischer Standardsatzkatalog EuPhraC mit neuer Online-Suchfunktion
Unter den Adressen http://content.euphrac.eu/Default.aspx?Language=en und http://content.euphrac.eu/Default.aspx?Language=de können seit heute Standardsätze über eine nutzerfreundliche Oberfläche online in Deutsch und Englisch recherchiert werden. EuPhraC wurde damit um einen weiteren wesentlichen Schritt fortentwickelt, da hiermit nun auch die Online-Eingabe neuer Phrasenvorschläge möglich ist.
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