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Hier finden Sie umfassende Informationen zum Hintergrund und zur Implementierung von REACH (Registrierung, Evaluierung, Beschränkung und Zulassung von Stoffen) und zum GHS (Globally Harmonized System zur Einstufung und Kennzeichnung).

REACH ist das größte umweltpolitische Gesetzesvorhaben, das die EU in den letzten 20 Jahren auf den Weg gebracht hat. Die REACH-Verordnung wurde im Dezember 2006 verabschiedet und am 30.12.2006 im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 396 als Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 veröffentlicht. Am 29.5.2007 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union L 136 eine korrigierte Fassung der REACH-Verordnung veröffentlicht, in der bisher festgestellte inhaltliche und Übersetzungsfehler bereinigt wurden.

Die erste Registrierfrist am 30. November 2010 war eine wichtige Etappe der REACH-Verordnung. Nunmehr sollte aber bereits die nächste Registrierfrist vorbereitet werden, die Ende Mai 2013 abläuft. Dies ist angesichts der anstehenden Aufgaben nicht sehr viel Zeit. Alle Unternehmen, die eine Registrierung ihrer Stoffe für die 2. Registrierfrist beabsichtigen, sollten umgehend mit den Vorbereitungen beginnen.
 Aktuelle Meldungen

9. Februar 2012: REACH-Workshop "Daten- und Kostenteilung im SIEF"

Für mehr als 4.000 Stoffe wurden zum 30.11.2010 Registrierungen durchgeführt. Die 2. Registrierfrist läuft am 31.5.2013 ab. Eine große Zahl von Herstellern/ Importeuren muss jetzt mit der Vorbereitung der Registrierung beginnen. Die REACH-Verordnung schreibt dafür eine Joint Submission sowie die Kooperation in den SIEF (Substance Information Exchange Forum) mit dem Ziel der Datenteilung vor.
In dem Workshop werden beide Seiten – Dateninhaber und Datennachfrager – ihre gegensätzlichen Standpunkte darstellen und diskutieren. Dies dient dem Ziel, Kompromisse und Lösungswege aufzuzeigen, und die komplexe Thematik für neue Akteure im Registrierungsprozess – insbesondere auch KMUs – praxisnah aufzubereiten.
Die Anmeldeunterlagen und nähere Informationen über das Programm erhalten Sie hier.


21. November 2011: Symposium "REACH - Umsetzung im Arbeitsschutz"

Der BDI, der VCI und das BMAS veranstalteten am 10. November 2011 einen Workshop zum Thema "REACH - Umsetzung im Arbeitsschutz". Das Programm sowie die dazugehörigen Unterlagen wurden auf der Homepage des BMAS veröffentlicht.


1. Juni 2011: Beginn der Notifizierungspflicht nach Art. 7 (2), REACH-Verordnung

Hersteller/Importeure von Erzeugnissen sind ab dem 1. Juni 2011 verpflichtet, die ECHA über Stoffe der Kandidatenliste in ihren Erzeugnissen zu unterrichten, falls ein Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent vorhanden ist und dessen Menge insgesamt mehr als 1 t/a pro Hersteller/Importeur beträgt.

Eine BDI-Hilfestellung zum Thema ist unter folgendem Link zu finden:

2.2.4.a Notifizierung von Kandidatenstoffen in Erzeugnissen


24. Mai 2011: Der “ESCom Standard” ist jetzt auf der Cefic-Website verfügbar

Der “ESCom Standard” in der Version 1.1 (ESCom: Exposure Scenario Communication) ist jetzt zusammen mit einem Nutzer-Leitfaden und Standardsätzen für Expositionsszenarien auf der Cefic-Website verfügbar. ESComXML 1.1 ist ein XML-Austauschformat für die Übertragung von Expositions­szenarien zwischen IT-Systemen. Die Erstellung des Standards erfolgte unter Federführung der DUCC-Gruppe (Downstream Users of Chemicals Co-ordination Group) mit breiter europäischer Industriebeteiligung und unter Einbindung von Softwareanbietern. Der Download ist kostenfrei und erfordert eine Nutzer-Registrierung/Annahme einer Lizenzvereinbarung. Außerdem sind 800 generische Standardsätze für Expositionsszenarien verfügbar, die auf der Basis der EuPhrac-Methodik erstellt wurden und zusammen mit sektor-spezifischen Phrasen zur Erstellung und Weiterverarbeitung von Expositionsszenarien genutzt werden können.


17. Februar 2011: Erste 6 Stoffe in Anhang XIV

Die ersten sechs besonders besorgniserregenden Stoffe aus der Kandidatenliste wurden in Anhang XIV der REACH-Verordnung (Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) aufgenommen und unterliegen damit dem Zulassungsregime. Stoffe, die in Anhang XIV aufgenommen wurden, dürfen nur in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn eine Zulassung für eine bestimmte Verwendung erteilt wurde. Es handelt sich um: 5-tert-Butyl-2,4,6-trinitro-m-xylol (Moschus-Xylol), 4,4’-Diaminodiphenylmethan (MDA), Hexabromcyclododecan (HBCDD), Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Benzylbutylphtalat (BBP) und Dibutylphthalat (DBP).


2. Dezember 2010: Europäischer Standardsatzkatalog EuPhraC mit neuer Online-Suchfunktion

Unter den Adressen http://content.euphrac.eu/Default.aspx?Language=en und http://content.euphrac.eu/Default.aspx?Language=de können seit heute Standardsätze über eine nutzerfreundliche Oberfläche online in Deutsch und Englisch recherchiert werden. EuPhraC wurde damit um einen weiteren wesentlichen Schritt fortentwickelt, da hiermit nun auch die Online-Eingabe neuer Phrasenvorschläge möglich ist.

 Weitere BDI-Angebote
Der BDI stellt hier Vertragsmuster für Konsortien und andere Formen der Datenteilung nach REACH in deutscher und englischer Fassung zur Verfügung, die auf Veranlassung von VCI und TEGEWA erstellt wurden. Es werden zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verträge zur Datenteilung nach REACH sowie die Maßgaben der gesetzlichen Datenteilung nach REACH und die kartellrechtliche Problematik bei der Bildung und Durchführung von Konsortien erläutert.


Musterformulierungen zu Artikel 33: Gemeinsam mit dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und dem Bundesverband des Elektro-Großhandels e.V. (VEG) hat der BDI Musterformulierungen und -formate zur Erfüllung der Informationspflicht nach Artikel 33 REACH-Verordnung erarbeitet.
Englische Fassung: Samples of phrasing and templates to fulfil the communication requirements according to article 33 of Regulation (EC) No 1907/2006 (REACH)

 

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 BDI-REACH-Workshops

Unterlagen zu den vergangenen BDI-REACH-Workshops finden Sie hier.

 

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